Fairway Golf News

Golfversicherung by GOLFassec

Veröffentlicht am 10 Oktober 2023 Lesezeit

GOLFassec – Die Golfversicherung

GOLFassec versichert Ihre Golfausrüstung. Die Versicherung ist dabei genau auf die Bedürfnisse des Golfsports angepasst. Der Versicherungsschutz enthält alle für Golfer wichtigen Aspekte, wie z.B. die Mitversicherung von gebrochenen Schlägern oder z.B. der Diebstahl an „Loch 19“. Selbstverständlich umfasst der Versicherungsschutz auch die Risiken, die mit dem Transport z.B. im eigenen Auto oder auf einer Golfreise verbunden sind. Die vermutlich häufigste Frage ist, ob die Golfausrüstung nicht auch über die Hausratversicherung ausreichend abgesichert ist. Hier ist die Antwort ganz klar: Nein.

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl entstanden sind. Diese werden am Versicherungsort ersetzt. Befindet sich die Golfausrüstung nicht im Hauseigenen Keller oder der abgeschlossenen Garage, kann maximal noch die Versicherungssumme der sogenannten „Außenversicherung“ greifen. In den meisten Versicherungsverträgen ist diese auf 10% der Versicherungssumme beschränkt. Demnach muss die Versicherungssumme schon recht hoch sein, damit der Wert der Golfausrüstung überhaupt angemessen erfasst ist. Die Hausratversicherung ist also dann ein guter Schutz, wenn die Ausrüstung z.B. aus der eigenen Garage gestohlen wird. Dies deckt sich allerdings überhaupt nicht mit unseren Schadenerfahrungen. 90% der uns gemeldeten Schäden sind Fälle von Schlägerbruch. Sehr wenig fällt in den Bereich des Diebstahls. Ein paar Schäden fallen unter das Stichwort „Pech“, wären aber auch niemals über eine Hausratversicherung versichert gewesen.

Typische Schäden sind bei uns durchgebrochene Schäfte, aber auch z.B. gerissene Schlägerblätter bei einem Holz 3/5 oder auch Driver. Die Ursachen sind hier vielfältig und nicht immer vollständig aufklärbar. Natürlich kann ein gebrochener Schaft auch schon Vorschäden haben oder allein durch die sehr häufige Benutzung leiden, bis er irgendwann bricht. Manchmal gibt es klare Erklärungen „ich habe den Schläger an die Bunkerkante gehauen“ oder „es stand ein Baum im Weg“. Jeder Golfer kennt diese Situationen. Auch Transportschäden kommen recht häufig vor. Mal im eigenen Auto, häufiger aber auch z.B. beim Transport durch die Fluggesellschaft. Da die Höchsterstattung hier gesetzlich auf 1.600 EUR gedeckelt ist, blieb so mancher Golfer in der Vergangenheit auf erheblichen Kosten sitzen. Manchmal geht dabei eben ein Schläger kaputt. Bisher gab es hier keine Versicherung, die den Schaden getragen hat.

Auch Diebstähle kommen vor, so wurden bereits vollständige Ausrüstungen oder Bestandteile wie z.B. ein Laser oder ein Driver aus dem Bag gestohlen. Auch Putter werden hin und wieder aus dem Bag genommen und tauchen nicht wieder auf. Da hier in keinem Fall ein Einbruch vorlag, sondern die Diebstähle jeweils aus der Caddyhalle oder an „Loch 19“ vorgekommen sind, hätte eine Hausratversicherung nicht gezahlt.

In die Kategorie „Pech gehabt“ fallen dann Schäden, wie z.B. das Überfahren der eigenen Ausrüstung mit dem eigenen Auto oder das versehentliche vorwärtsfahren eines E-Trolleys, der daraufhin eine Kellertreppe heruntergefallen ist, während die gesamte Ausrüstung auf dem Trolley angebunden war. Diese Fälle haben dann durchaus einen gewissen Amüsement-Faktor, wären in der Vergangenheit aber auch von keiner Versicherung gedeckt gewesen.

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Wir wünschen Ihnen viele unvergessliche Runden und perfekte Putts!

Ihr Fairway Golf Team

 

 

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